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Freitag, 31. August 2007

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Folgende Weblogs beziehen sich auf Dissident im Weißen Haus:

Kommentare

@ Paul

Kein Kommentar. Alles was ich dazu sagen könnte fällt unter § 103 Abs. 1 StGB.

Anton

@anton: was besagt der Paragraph denn?

@ Daniel

StGB
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
3. Abschnitt - Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102 - 104a)

§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
...

@ toni

Schon mal was von Watzlawicks erstem Hauptsatz gehört?
"Es ist nicht möglich nicht zu kommunizieren!"

Obwohl dir dieser Satz anscheinend nicht geläufig ist, beweist du seine Richtigkeit fast täglich, wie z.B. hier.
"Kein Kommentar. Alles was ich dazu sagen könnte fällt unter....."

Der Volltrottel bist also du, weil du genau das Gegenteil von dem machst, was du sagst. In diesem Sinne hast du wirklich perfekte Überzeugungsarbeit geleistet und du kannst dich getrost auf deinem Lorbeer ausruhen. Du kommst da nämlich nicht mehr von runter.

@ alibaba / Paul

Schon richtig: die Kommunikation, wenn man jemand mitteilt, dass man mit ihm nicht kommunizieren will - ist auch eine Kommunikation. Nehmen Sie also zur Kenntnis: ich will mit Ihnen nicht kommunizieren.

Paul
Zu der Liste der üblichen Beschimpfungen können wir also auch "Volltrottel" hinzufügen. Noch Fragen?

Anton

toni,
schon wieder nichts verstanden. Wer hier postet, der will auch mit mir kommunizieren.

Wenn nicht Volltrottel, wie wäre es denn mit Halbdackel?

@ anton

sehr schlau ... das deutsche Gesetzbuch in Bezug auf einen amerikanischen Staatsbürger zu erwähnen ;o) Toll !

"Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.."

Ich hasse diese Juristensprache, so viele Worte in einem Satz! Heißt das jetzt, dass wenn Bush auf Heiligendamm von jemandem als Hurensohn beschimpft wird, der Schreihals in den Knast kommt? Und was ist der Unterschied zwischen Beleidigung und verleumderischer Beleidigung?

Anton, Bush ist gerade nicht im Bundesgebiet, also kannst du schimpfen, wie du willst (oder habe ich diesen Paragraaaf jetzt falsch verstanden?). Mach dir mal keine Sorgen, soweit ist die Schäublsche Überwachung auch noch nicht ;-).

Vor allem da Anton es ja eh staendig macht.
Warum er sich jetzt ploetzlich zurueckhaelt?
Grosses Tennis.
Aber dieses Gesetz ist ein Witz, oder?

"Aber dieses Gesetz ist ein Witz, oder?"

Anscheinend leider nicht. Alleine für die schreckliche Sprache sollte es jedoch aufgehoben werden.
Als ob es irgendeinen Staatschef interessiert, wenn er in Deutschland angepöbelt wird.

Mich würde interessieren, ob jemals jemand deswegen verurteilt wurde.

Deutschland - ein Hoch auf die Meinungsfreiheit!

@ alle

Eigentlich war der Hinweis auf das bundesdeutsche Strafrecht ja eher als ironische Randbemerkung gedacht, aber auf NBFS ... - (resigniert kopfschüttel).

Also dann:

1. Das deutsche Strafrecht (bestehend aus StGB, StPO und Einzelgesetzen) ist als Teil der deutschen Rechtsordnung natürlich NUR für Straftaten anzuwenden, die auf DEUTSCHEM HOHEITSGEBIET verübt wurden bzw. auf Straftäter, die sich im Geltenugsbereich des Grundgesetzes aufhalten und deren Auslieferung / Abschiebung in das Land, in der sie eiene Straftat begangen haben (solllen) aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.

2. Das Strafrecht wendet sich natürlich gegen den Täter (im fiktiven Fall also gegen mich). Das Opfer, also der Beleidigte = Bush, kann im Strafverfahren allenfalls als Nebenkläge auftreten.

3. Etwaige zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche wären in einem getrennten Zivilverfahren nach BGB /ZPO zu klären.

4. Das früher Majestätsbeleidigungs-Pragraph genannte Gesetz ist heute noch gültig und wurde auch in der Bundesrepublik schon angewendet, wenn auch in den letzten Jahren eher zurückhaltend. Aus diesem Vorgehen der zuständigen staatlichen Stellen würde ich allerdings nicht schließen, dass es nicht verstärkt eingesetzt werden kann, wenn es mal wieder opportun sein sollte.

Allerdings wird in der aktuellen Rechtsprechung des Recht auf freie Meinungsäußerung recht großzügig ausgelegt. Was die Polizei bei der "Sicherung" des im Art. 8 GG garantierten Demonstrationsrechtes aus dem § 103 StGB macht, ist eine ganz andere Frage. Zur Veranschalichung eine kleine Fallbeschreibung:
http://www.gerhard-wisnewski.de/modules.php?name=News&file=article&sid=252

mfG
Anton

Oha Wisnewski,wer liest denn diesen Mann wer er nicht selber geistig voellig umnachtet ist oder mal wirklich gut lachen will?
Seine Buecher zu 911 und zur Mondalandung jedenfalls sind in wenigen Minuten als Vollspinnerei zu enttarnen.
Zur RAF kann ich mich da nicht auessern, wenn es aber die gleiche Qualitatet hat wie der Rest von ihmm Na ja.
Aber was solls einer der Vorteile nach 1945 war dass jetzt auch dieser Mann sich mit seinem Scheiss dumm und daemlich verdienen kann. Ja ja ja die boesen Amis...

Also wenn die Polizei bei jedem Besuch Bushs in Deutschland das Gesetz konsequent hätte anwenden müssen, wäre sie mit dem Verhaften gar nicht hinterher gekommen. Und sie hat auch Wichtigeres zu tun, finde ich.

Jetzt verstehe ich auch die Ironie. Nur eine Paragraphennummer sagt mir halt nix.

westliche werte gegen islamische tyrannei, das wird die entscheidung des 21.jahrhunderts sein. jegliche appeasementpolitik ist zu unterlassen. wir müssen anfangen unsere freiheit und demokratie mit waffen zu verteidigen. der islam beinhaltet nichts gutes. muslime sollten ausgewiesen werden, z.b. nach saudi-arabien, mal sehen wie glücklich sie dann sind.es lebe die freiheit, es lebe die usa und es lebe israel.
wir müssen militante gruppen bilden, damit die freiheit verteidigt wird. kampf den religiösen fanatikern. organisiert euch!

Medicus hat vollkommen recht! Wir müssen uns militant organisieren! Wer ist dabei!?

@ medicus/jason

Äh, hallo? In diesem Posting ging es um Präsident Bush, und der sieht vernünftigerweise nicht den Islam als das zu bekämpfende Problem, sondern nur dessen fundamentalistische Auslegung. Der Islam hingegen ist genausowenig bzw. genausoviel freiheitskompatibel wie das Christentum.

Das ganze ist also bestenfalls off-topic gewesen. Zudem finde ich es nicht sonderlich komisch, daß Ihr meine muslimische Adoptivschwester ausweisen lassen wollt, nur weil sie dem Eurer Meinung nach falschen Glauben anhängt. Besser sollte man die Islamhasser selbst ausweisen. Nur nimmt die leider keiner.

Aber irgendwie habe ich eh den Verdacht, daß Ihr das gar nicht ernst meint, sondern daß das nur der plumpe Versuch ist, durch fragwürdige Kommentare dem Betreiber dieses Blogs an den Karren zu fahren. Und das findet der gar nicht lustig. Ich hoffe also mal für Euch, daß ihr eine Rechtsschutzversicherung habt.

P.S.: Auf Eure militante Organisation bin ich sehr gespannt. Denn wenn Ihr beiden Euch schon die IP-Adresse teilen müßt, dann mußt Du wohl alleine kämpfen, mein schizophrener Freund. ;-)

LOL - IP-Splitting! Was für Deppen!

Immer dieser multiple Autonome?!? Im organisieren sind die ja ganz groß, die brauchen nur einen PC um 'ne Volksbewegung zu organisieren. Ich würde allzu gerne wissen, welches militärische Ausbildungslager die besuchen wollen, nachdem sie den Kriegsdienst und speziell das Gewaltmonopol abgelehnt haben.

@ alibaba

Lustig wird's, wenn er seinem Kampfgefährten noch mal nachdrücklich erklärt, aufzupassen und sich mit dem Feuerzeug nicht zu nah neben ihn zu stellen, weil er ja den Sprengstoff in der Hand hält. ;-)

ich möchte mich in aller form für mein gestriges statement entschuldigen. ich habe mich in die Sache zu sehr reingesteigert und schäme jetzt mich für meine dümmlichen äußerungen.
auch wollte ich niemanden an den karren fahren oder beleidigen. ich schätze euren blog und deshalb werde ich nicht mehr aus emotionaler erregung posten, sondern besser mal den kopf gebrauchen.

Jeder hat maln schizophrenen Tag, kein Ding!

So lange die USA das Gefängnis auf G'mo Bay plus dutzende weitere solcher Lager betreiben, in denen Menschen auf Nimmerwiedersehen verschwinden, wirkt jegliches Geschwätz zum Thema "Bekämpfung von Tyrannen" unglaubwürdig. Ungefähr so, als würde Putin sich zur Pressefreiheit äußern.

Ich habe gestern einen interessanten Artikel über Reagans reale performance gelesen und die stand in völligem Gegensatz zur Einbildung der intellis und möchtegerns, könnte also sein, daß Bush viel besser ist als man so denkt- jedenfalls liest er wohl jeden Abend stundenlang und ist in den für ihn wichtigen Dingen sehr wohl gut informiert

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